Potenziellen Mietern und Käufern wird mit dem Energieausweis ein Dokument geliefert, das den Vergleich zwischen Immobilien ermöglicht und so in die Miet- oder Kaufentscheidung mit einbezogen werden kann.
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und zu anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Seit 2009 besteht bei Verkauf oder Vermietung eines Wohngebäudes die Pflicht, einen Energieausweis bei Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsabschluss zu übergeben.
Wer die Energiebilanz seines Gebäudes kennt, kann mithilfe der Angaben im Energieausweis die bauliche und energetische Qualität der Immobilie einordnen und dementsprechend bewerben.
Ein Verbrauchsausweis hat kaum Aussagekraft über die Energieeffizienz eines Gebäudes, da die dort angegebenen Werte aus den Verbrauchszahlen der letzten drei Jahre ermittelt werden, welche stark nutzungsabhängig sind.
Eine gehaltvollere Aussage über die Energieeffizienz eines Gebäudes bietet hingegen der Bedarfsausweis. Dieser wird auf Grundlage genormter Verbrauchswerte und einer genaueren Betrachtung des Gebäudes erstellt. Berücksichtigt werden dabei Faktoren, wie Wandaufbau, Fensterart, Dachkonstruktion, Dämmstoffe, Heizung und die Art der Wärmeabgabe.